Beerdigung

Fürchte dich nicht! Ich habe dich erlöst. Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein!

Unsere christliche Hoffnung weiß sich auch über den Tod hinaus von Gott getragen. Jesus Christus hat mit seiner Auferstehung gezeigt, dass der Tod nicht das letzte Wort hat.

Bei einer Beerdigung möchten wir Sie mit dieser Hoffnung auf dem Weg des Abschieds begleiten und die verstorbene Person auf ihrem letzten Weg begleiten. Wir beerdigen unsere Gemeindeglieder auf unserem Friedhof in Bommern, wenn gewünscht aber auch auf den Friedhöfen in umliegenden Gemeinden. Ihr Bestattungsinstitut wird sich mit uns in Verbindung setzen und einen Termin für die Beerdigung ausmachen. Danach melden wir uns bei Ihnen telefonisch und machen einen Termin für ein Trauergespräch aus. In diesem Gespräch klären wir alle organisatorischen Fragen um die Trauerfeier und erinnern uns an die verstorbene Person. In unserer Ansprache gedenken wir der verstorbenen Person, singen oder hören Musik und beten miteinander.

Sie brauchen für das Gespräch nichts vorzubereiten!

Wir stehen Ihnen vor und nach der Trauerfeier seelsorgerlich zur Seite, wenn Sie das wünschen. Scheuen Sie nicht, sich bei uns zu melden.

Für eine Beerdigung auf unserem Friedhof in Bommern setzen Sie sich mit unserem Friedhofsgärtner Detlef Karmann in Verbindung.

Frau Anja Hoffmann steht Ihnen in der Friedhofsverwaltung für Fragen zur Verfügung.

Wir kommen übrigens auch ins Haus, wenn eine Begleitung im Sterbeprozess gewünscht wird oder nach dem Tod eine Aussegnung daheim stattfinden soll. Dazu rufen Sie bitte im Pfarramt an. Sprechen Sie bei Abwesenheit bitte auf den Anrufbeantworter. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

In Krisensituationen stehen in unserem Kirchenkreis auch immer Menschen der Notfallseelsorge zur Verfügung.

 

 

Sie möchten weitere Informationen haben zu einer Beerdigung in der Ev. Kirchengemeinde?
Dann lesen Sie bitte weiter ...

► Kann kirchlich bestattet werden, wer nicht oder nicht mehr der Kirche angehört?

In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Verstorbene, die nicht oder nicht mehr der evangelischen Kirche angehören, können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Hat der Verstorbene ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden, auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall wird der Pfarrer die Hinterbliebenen seelsorglich begleiten, wenn dieses gewünscht wird.

 

► Kann ein Kind kirchlich bestattet werden, wenn es noch nicht getauft war?

Ja. Verstirbt ein Kind, bevor es durch die Taufe Glied der Kirche wurde, kann es kirchlich bestattet werden, wenn die Eltern oder Pflegeeltern es wünschen.

 

► Kann auf dem evangelischen Friedhof jemand bestattet werden, der nicht zur evangelischen Kirche gehört hat?

Ja. Auf unserem evangelischen Friedhof werden nicht nur evangelische Christen bestattet. Auch Mitglieder anderer christlicher Kirchen und Religionsgemeinschaften und auch Menschen, die keinerlei religiöse Bindung haben, können dort ihre letzte Ruhestätte finden. Über die Nutzung der christlich gestalteten Trauerhalle muss im Vorfeld im Einzelfall entschieden werden.