Sie haben schon längst „JA“ zueinander gesagt?
Wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie sich gefunden haben. Herzlichen Glückwunsch!
„Willst du deine Ehefrau/deinen Ehemann aus Gottes Hand nehmen?“
Mit diesen Worten wird im Traugottesdienst das so genannte Trauversprechen eingeleitet, dass die Ehepartner einander geben. Damit wird die Ehe, die nach Martin Luther zunächst „ein weltliches Ding“ ist, mit Gott in Verbindung gebracht. Dem Ehepaar wird im Traugottesdienst der Segen Gottes zugesprochen.
Die evangelische Gemeinde glaubt, dass Gott Mann und Frau füreinander geschaffen hat. Sie sind sehr unterschiedlich, aber auch immer aufeinander bezogen und dazu bestimmt, einander zu ergänzen. Ihre Gemeinschaft kann so eng und so intim sein, dass sie „eins werden mit Leib und Seele“. Wenn aus dieser Gemeinschaft ein Kind hervorgeht, ist das ein Geschenk und ein Auftrag zugleich. Wenn Mann und Frau sich in Liebe dauerhaft aneinander binden wollen, dann vertrauen wir auch darauf, dass Gott gerade diesen Mann und diese Frau füreinander geschaffen hat. Die Trauformel „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden“, die aufnimmt, was Jesus einmal gesagt hat, ist von solch einem Vertrauen durchdrungen. Wer seinen Ehepartner in diesem Sinne „aus Gottes Hand nimmt“, wird ihn achten und ehren, in guten und schlechten Tagen zu ihm halten, ihn tragen und ertragen, ihm vergeben und selbst um Vergebung bitten können. Gerade weil wir wissen, dass viele Ehen scheitern, ist es so wichtig, die Ehe gleich von Beginn an unter Gottes Segen zu stellen.
Der Ablauf eines Traugottesdienstes in der Evangelischen Kirche Bommern sieht in der Regel so aus:
Eine kirchliche Trauung sollte beim zuständigen Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Bommern rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Trautermin) angemeldet werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit dem Pfarrer statt, der den Traugottesdienst mit Ihnen feiert. Dabei können Sie all Ihre Fragen loswerden und gemeinsam über das, was im Sinne der Bibel über Liebe und Zusammenleben zu sagen ist, nachdenken.
Beim Traugespräch füllen Sie eine Trauanmeldung aus. Dafür braucht die Gemeinde Ihre kirchlichen Daten (Taufdatum und -ort, Konfirmationsdatum und -ort). Diese Daten finden sich gewöhnlich im Familienstammbuch Ihrer jeweiligen Eltern. Im Gespräch können Sie etwas erzählen zu Ihrem Kennenlernen und bisherigen Zusammenleben. Außerdem wird nach einem biblischen Trauspruch gefragt, den Sie sich aussuchen können und der so etwas wie eine Überschrift bilden soll über Ihr weiteres gemeinsames Leben. Des Weiteren wird über den Traugottesdienst gesprochen. Bei Lesungen und Gebeten können auch Verwandte und Freunde beteiligt werden und so den Gottesdienst mitgestalten.
Die festliche musikalische Gestaltung mit Gemeindeliedern, Orgelspiel oder anderen Musikstücken sollte rechtzeitig mit dem Pfarrer und der Kirchenmusikerin unserer Gemeinde abgesprochen werden, auch wenn es darum geht, zusätzlich Solisten einzuladen.
Ja. Manche Paare möchten die Taufe ihrer Kinder mit der Trauung verbinden. Das ist möglich. Sprechen Sie mit Pfarrerin oder Pfarrer darüber! Wir laden dann herzlich ein zur Trauung plus Taufe, kurz: „Traufe“.
Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist. Das muss der Pfarrer prüfen. Deswegen müssen Sie spätestens zum Traugottesdienst Ihre Heiratsurkunde (Familienbuch) mitbringen. Die kirchliche Trauung wird dann ebenfalls als Urkunde ins Familienbuch eingetragen.
Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein.
Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der oder die an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer oder die Ortspfarrerin die Trauung durchführen, sondern eine andere oder ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer oder eine befreundete Pfarrerin, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin Einverständnis erklären (Dimissoriale).
Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Erlaubnis („Lizenz“) zum Eingehen einer so genannten "Mischehe" und die Befreiung („Dispens“) von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält dann alle Rechte in der katholischen Kirche.
Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischer Beteiligung oder eine evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen. Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.
Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann eine „gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung“ stattfinden. Dieser festliche Gottesdienst ist keine Trauung und wird nicht ins Stammbuch eingetragen. Es kann allerdings eine Bescheinigung darüber ausgestellt werden. Besondere Sorgfalt erfordert die Gestaltung eines solchen Gottesdienstes, wenn einer der Partner einer anderen Religion, etwa dem Islam oder dem Buddhismus usw. angehört. Besprechen Sie die Einzelheiten dazu mit Ihrem Pfarrer!
In der Regel ist eine evangelische Trauung möglich. Da die Entscheidung darüber in die seelsorgliche Verantwortung des Pfarrers gestellt ist, besprechen Sie bitte dort Ihren Wunsch!
Den Tag der Trauung bestimmt das Brautpaar in Absprache mit dem Pfarrer. Grundsätzlich sind in unserer Gemeinde Trauungen an jedem Werktag möglich. Trauungen sollen allerdings nicht in der Karwoche (Woche vor Ostern), am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden.
Nein, in der evangelischen Kirche sind Trauzeugen nicht notwendig, aber wenn Sie es wünschen, können Sie sich selbstverständlich von Brautführer(inne)n zum Altar begleiten lassen.
In unserer Gemeinde gilt die Regelung, dass nichts dagegen spricht, wenn es zurückhaltend geschieht und der Gottesdienst dadurch nicht gestört wird. Bitte befassen Sie nur EINE Person mit dieser Aufgabe, damit nicht ein ständiges Hin und Her der Fotografen alles durcheinander bringt! Besprechen Sie die genaue Praxis mit dem zuständigen Pfarrer!
In unserer Gemeinde kann aus Anlass eines besonderen Jahrestages der Trauung auf Wunsch des Ehepaares ein Gottesdienst gefeiert werden. Die Gemeinde gratuliert dann herzlich und überreicht eine Erinnerungsurkunde. Die Trauung selber wird dabei allerdings nicht wiederholt.
Gemeindesekretärin
Anja Hoffmann
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